Reflexartiger Sprung auf die Fahrbahn
Redaktion: Deutsche Anwaltshotline AG
RATGEBER
Nürnberg/gc. Springt eine Fußgängerin vor Schreck auf die Fahrbahn und wird dabei von einem Auto verletzt, liegt die Schuld trotzdem beim Autofahrer. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe und erklärte eine Entschädigung für die Fußgängerin für berechtigt (Az. 9 U 9/14).









